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Leiternprüfung

BGI 694 ersetzt die BGV D36

Die bisherige Unfallverhütungsvorschrift BGV D36 wird ersetzt durch die „Handlungsanleitung
für den Umgang mit Leitern und Tritten - BGI 694“. Die Umsetzung durch
die Unfallversicherungsträger ist im Gang.

Auszug aus der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und
Tritten BGI 694

Vorbemerkung
Diese Handlungsanleitung gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Bereitstellung und Benutzung von
tragbaren Leitern und Tritten.
Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und
kein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sind.
Die Handlungsanleitung dient als Hilfe für eine erfolgreiche Anwendung der BetrSichV
und wurde unter Mitwirkung von Vertretern
– des Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
– der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
– der oberste Arbeitsschutzbehörden der Länder,
– des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Fachausschuss

Bauliche Einrichtungen und Fachausschuss Bau,
– der IG Bauen-Agrar-Umwelt,
– des Hauptverbandes des Deutschen Bauindustrie,
– des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,
– der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk,
– des Verbandes Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller,
– des Hauptverbandes der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden

Industrie,
– des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks,
– des Vereins Deutscher Sicherheitsingenieure.
erarbeitet.

Die an der Erarbeitung beteiligten Kreise können die Handlungsanleitung in eigener
Zuständigkeit in textgleicher Form veröffentlichen. Sie unterrichten sich gegenseitig
über eine erfolgte Veröffentlichung.

An wen wendet sich diese Handlungsanleitung?

Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare
Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Sie gibt
Hinweise zu den Regelungen des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV), Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und
einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu
berücksichtigen sind.
Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere
Benutzung ein.

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