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BGI 694 ersetzt die BGV D36
Die bisherige Unfallverhütungsvorschrift BGV D36 wird ersetzt durch die „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten - BGI 694“. Die Umsetzung durch die Unfallversicherungsträger ist im Gang.
Auszug aus der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten BGI 694
Vorbemerkung Diese Handlungsanleitung gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Bereitstellung und Benutzung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sind. Die Handlungsanleitung dient als Hilfe für eine erfolgreiche Anwendung der BetrSichV und wurde unter Mitwirkung von Vertretern – des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, – der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, – der oberste Arbeitsschutzbehörden der Länder, – des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Fachausschuss
Bauliche Einrichtungen und Fachausschuss Bau, – der IG Bauen-Agrar-Umwelt, – des Hauptverbandes des Deutschen Bauindustrie, – des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, – der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk, – des Verbandes Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller, – des Hauptverbandes der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden
Industrie, – des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks, – des Vereins Deutscher Sicherheitsingenieure. erarbeitet.
Die an der Erarbeitung beteiligten Kreise können die Handlungsanleitung in eigener Zuständigkeit in textgleicher Form veröffentlichen. Sie unterrichten sich gegenseitig über eine erfolgte Veröffentlichung.
An wen wendet sich diese Handlungsanleitung?
Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind. Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein.
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